Öffentliche Auflage und Mitwirkung – Aufhebung von Sondernutzungsplänen
Folgende Sondernutzungspläne sollen aufgehoben werden:
Erschliessungsplan Bifang, genehmigt am 25.10.2013
Erschliessungsplan Sandhübelstrasse, genehmigt am 27.04.1982
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die aufzuhebenden Pläne und die weiteren Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG).
Die Pläne mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 26. April 2024 bis 27. Mai 2024 öffentlich auf.
Hinweise und Vorschläge können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Brunegg, Platanenweg 1, 5505 Brunegg, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Brunegg, Platanenweg 1, 5505 Brunegg, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat