Dorfbrunnen
Schloss
Brunegg
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Abstimmungen / Wahlen

Urnenöffnungszeiten
Die Urne befindet sich im Gemeindehaus und ist am Abstimmungssonntag von 09.30 -10.00 Uhr geöffnet.

Stellvertretung: wie vorgehen?

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen. 

Briefliche Stimmabgabe: was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis an der entsprechenden Stelle und legen Sie diesen zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Anwort-Kuvert.
  • Sie können das Antwort-Kuvert per Post senden oder noch besser, direkt in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Das zugestellte Stimmkuvert wird nicht als Antwort-Kuvert verwendet.
  • Der Stimmrechtsausweis ist nicht unterzeichnet.
  • Die Wahl- und Stimmzettel sind nicht im amtlichen Stimmzettel-Kuvert.
  • Das Stimmkuvert trifft zu spät ein.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

+ 41 62 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen