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Sicherheit

Der plötzliche Herztod stellt die häufigste tödliche Form einer Herzerkrankung dar. Studienbeweisen: Laien-Defibrillatoren können Leben retten. Bei einem Herzstillstand zählt jede Minute. Bis die Ambulanz vor Ort ist kann es durchaus eine Viertelstunde dauern -diese Zeit kann mit Hilfe von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) und mit einer Herzdruckmassage überbrückt werden.

Die Bedienung des Defibrillators ist sehr einfach und selbsterklärend. Das Gerät gibt mittels einer Sprachausgabe genaue Anweisungen was zu tun ist. Allfällige Fehler erkennt der Defibrillator selbständig und passt sich entsprechend an. Sofern die Analysen des Herzrhythmus zeigen, dass die Herzleistung ungenügend ist und unterstützt werden muss, werden gezielte Stromstösse abgegeben. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe ist ausgeschlossen. Wird ein Elektroschock empfohlen, so ist es wichtig, dass beim Betätigen der Auslösetaste niemand mit dem Patienten in Kontakt ist. Defibrillationen sollten nicht auf leitendem Untergrund (z. B. auf einem Metallgerüst oder im Wasser) oder wenn brennbare oder explosive Stoffe in der Nähe sind, angewandt werden.

Drei Dinge sind beim Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators wichtig:

  1. Trotz dem Einsatz des Gerätes muss sofort ärztliche Hilfe geholt werden (Tel. 144)
  2. Das Gerät nützt nichts, wenn man es nicht einsetzt. Je früher der Defibrillator angeschlossen ist, desto höher sind die Überlebenschancen.
  3. Der Einsatz des Defibrillators sollte nach Möglichkeit mit einer Herzdruckmassage unterstützt wer-den. Dank dem Schema beim Gerät, den automatischen Prüfungen und der Sprachausgabe kann der automatisierte externe Defibrillator ohne Vorkenntnisse angewendet werden. Dennoch ist es empfehlenswert, sich im Bereich der Nothilfe und der Reanimation weiterzubilden und sein Wissen regelmässig aufzufrischen. Die Samaritervereine bieten entsprechende Kurse an.

Kantonspolizei Lenzburg
Stützpunkt Lenzburg
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg
 

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 Meldepflicht

Sie sind neu um-/zugezogen? Wir bitten Sie, Ihr Dienstbüchlein innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse einzusenden:

DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)
Kreiskommando, Personelles
Rohrerstrasse 7, Postfach
5001 Aarau

Telefon-Nr.

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonnetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Mehrzweckhalle, Schulhausstrasse 18.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.

Die Regionale Feuerwehr Maiengrün umfasst die Gemeinden Brunegg, Hendschiken und Othmarsingen

Feuerwehrkommandant
Benjamin Meier

Regionalpolizei Lenzburg
Posten Lenzburg
Niederlenzerstrasse 27
5600 Lenzburg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

+ 41 62 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen