Dorfbrunnen
Schloss
Brunegg
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Soziale Dienste

Neu zuständig ab 01.01.2022 - Sozialdienst Möriken-Wildegg

Hauptaufgaben

  • Unterstützung bei Fragen zu sozialen Themen
  • Bearbeitung von Sozialhilfegesuche
  • Alimentenbevorschussung
  • Elternschaftsbeihilfe

Personen, welche über keine ihren Lebensunterhalt ausreichenden Einkünfte verfügen und somit unter dem Existenzminimum leben, können bei der Gemeinde materielle Hilfe beantragen. Sie müssen umfassend über ihre aktuelle Finanz- und Lebenssituation Auskunft geben.

Anhand der gesetzlichen Grundlagen wird ein allfälliger Anspruch berechnet. Der Gemeinderat befindet über das Gesuch. Die Sozialhilfe ist subsidiär und wird immer als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen. Sind andere Kostenträger oder nahe Verwandte in der Lage, die notleidende Person rechtzeitig zu unterstützen, leistet die Gemeinde keine Sozialhilfe. Ausgerichtete Zahlungen sind zurückzuerstatten.

Für die Bemessung der materiellen Hilfe sind die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erlassenen Richtlinien, soweit das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) keine weiteren Abweichungen enthalten, verbindlich.

Telefon Nr.
+ 41 62 887 11 11

Kontakt

Gemeindeverwaltung Brunegg
Platanenweg 1
5505 Brunegg AG

+ 41 62 896 12 60

gemeindekanzlei@brunegg.ch

Bei Todesfällen oder Notfällen
079 505 87 92 oder 062 777 02 13
(Susanne Rölli, Gemeindeschreiberin)

Öffnungszeiten

Montag          08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag        08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch       08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag   08.00 - 11.30 Uhr
Freitag           geschlossen